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Relocraft

Verlassen Sie sich auf Relocraft für eine stressfreie Relocation.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vereinbarung über Global Mobility Services („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) der Relocraft GmbH („Relocraft“)

  1. Geltungsbereich
    1. Relocraft bietet seinen Kunden verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung internationaler Mitarbeiter an, darunter Global Mobility Services („Global Mobility Services“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Relocraft in Bezug auf Services ab dem 01.01.2024. 
    2. Mit dem Abschluss eines Global Mobility Servicevertrags akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3. Eine Änderung der Rechtsform von Relocraft hat keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Pflichten des Kunden
    1. Für die Zwecke der Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst „Kunde“ die jeweiligen aktuellen Muttergesellschaften, Rechtsnachfolger, Vorgänger und Tochtergesellschaften sowie verbundenen Unternehmen des Kunden im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes (AktG).
    2. Der Kunde verpflichtet sich, die in Abschnitt 10 dieser Vereinbarung festgelegten Gebühren zu zahlen, wobei auch die in Abschnitt 11 und in allen zusätzlichen, zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Nachträgen für Dienstleistungen festgelegten Sonderbestimmungen zu berücksichtigen sind.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Relocraft ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verlangen. Die Nichtzahlung unbestrittener Rechnungen durch den Kunden bei Fälligkeit löst die in Abschnitt 3 genannten Rechte von Relocraft aus. 
    2. Im Falle eines Streits über einen Rechnungsbetrag vereinbaren die Parteien, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Streit schnell beizulegen und die rechtzeitige Finanzierung der Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherzustellen.
  4. Offenlegung der Beziehung
    1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, am Customer Advocacy Program von Relocraft teilzunehmen, dass eine Referenz, ein Logo, eine Fallstudie und/oder ein Testimonial umfassen kann.
  5. Beschränkungen und Haftung
    1. Die Haftung beider Parteien für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sowie bei Ersatz von Verzögerungsschäden gemäß § 286 BGB. Die Gesamthaftung beider Parteien und die Gesamthaftung ihrer Auftragnehmer und Lizenzgeber sowie ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in jedem Fall auf den niedrigeren Betrag von zwölf (12) Mal der vom Kunden für den jeweiligen Mitarbeiter zu zahlenden monatlichen Servicegebühr, zwölf (12) Mal der Relocation-Paketgebühr oder einhunderttausend Euro (100.000,00 EUR) beschränkt. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders festgelegt, haftet in keinem Fall eine der Parteien oder ihre Auftragnehmer und Lizenzgeber sowie deren jeweilige Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter im Zusammenhang mit der Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für indirekte, besondere, rein wirtschaftliche oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
    2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt entsprechend für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners.
    3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine der Parteien den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    4. Soweit die Schadensersatzhaftung nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines (1) Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Diese Frist gilt nicht, soweit eine der Parteien wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet.
  6. Abtretung; Untervergabe
    1. Keine der Parteien darf die Vereinbarung und diese Geschäftsbedingungen oder ihre Rechte und Pflichten hierunter ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten; diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden. 
    2. Der Kunde darf während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach ihrer Beendigung weder direkt noch indirekt (weder selbst noch über eines seiner verbundenen Unternehmen) ein Partnerunternehmen damit beauftragen oder anderweitig veranlassen, Dienstleistungen auszuführen oder bereitzustellen, die den von Relocraft im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Dienstleistungen entsprechen oder diesen ähneln, sofern das jeweilige Partnerunternehmen von Relocraft dem Kunden vorgestellt oder anderweitig von Relocraft zur Bereitstellung aller oder eines Teils der Dienstleistungen eingesetzt wurde.
  7. Vertraulichkeit
    1. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen in Bezug auf das Geschäft einer der Parteien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschung, Entwicklungen, Produktpläne, Produkte, Dienstleistungen, Diagramme, Formeln, Prozesse, Techniken, Technologie, Firmware, Software, Know-how, Designs, Ideen, Entdeckungen, Erfindungen, Verbesserungen, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Kunden, Lieferanten, Märkte, Marketing, Finanzen, die von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder visuell an die andere Partei (die „empfangende Partei“) weitergegeben werden.
    2. Sofern nicht im Voraus und schriftlich mit der offenlegenden Partei etwas anderes vereinbart wurde oder sofern dies nicht gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss vorgeschrieben ist, wird die empfangende Partei die vertraulichen Informationen zu keinem anderen Zweck als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden und die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben.
    3. In der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „Vertrauliche Informationen“ keine Informationen, die:
      I. öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei die Vereinbarung und diese Geschäftsbedingungen verletzt hat;
      II. sich vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden und von der empfangenden Partei nicht unter einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder Nichtverwendung von der offenlegenden Partei erworben wurden;
      III. von der empfangenden Partei von einem Dritten erworben wurden, der gegenüber der offenlegenden Partei nicht unter einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder Nichtverwendung steht; oder
      IV. von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei.
    4. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen nur denjenigen ihrer Mitarbeiter offenlegen, die diese Informationen kennen müssen. Darüber hinaus muss ein solcher Mitarbeiter vor der Offenlegung dieser vertraulichen Informationen gegenüber diesem Mitarbeiter auf die vertrauliche Natur der Informationen hingewiesen werden und eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Bedingungen unterzeichnen oder bereits daran gebunden sein, die mit der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen übereinstimmen. In jedem Fall ist die empfangende Partei für jeden Verstoß gegen die Vereinbarung und diese Geschäftsbedingungen durch einen ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
    5. Die empfangende Partei muss zur Vermeidung der Offenlegung der vertraulichen Informationen die gleiche Sorgfalt walten lassen, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Bedeutung anwendet, jedoch nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt.
    6. Nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund oder auf vorherige Anfrage der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei der offenlegenden Partei sämtliches Eigentum oder alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in materieller Form übergeben, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden. Die empfangende Partei darf eine Kopie der vertraulichen Informationen in ihren Rechtsakten aufbewahren.
  8. Datenschutz
    1. Die Parteien dürfen personenbezogene Daten und sensible personenbezogene Daten in dem erforderlichen Umfang weitergeben, um (i) die Bedingungen des Arbeitsvertrags oder der Vereinbarung für Dienstleistungen mit dem Mitarbeiter zu erfüllen und umzusetzen; und/oder (ii) die Bedingungen der Vereinbarung zu erfüllen oder abzuschließen, gemäß der der Kunde mit Relocraft einen Vertrag über die Anstellung des Mitarbeiters geschlossen hat.
    2. Die Parteien vereinbaren, personenbezogene Daten fair und rechtmäßig in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen sowie allen geltenden Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Anordnungen, Standards und anderen ähnlichen Instrumenten zu verarbeiten, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten der jeweiligen Partei gelten, einschließlich in Bezug auf Unterauftragsverarbeiter. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Erfüllung der Bedingungen der Vereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen beschränkt ist und auf einer Rechtsgrundlage für eine rechtmäßige Verarbeitung basiert.
  9. Geistiges Eigentum
    1. „Geistiges Eigentum“ bezeichnet Patente, Rechte an Erfindungen, Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, Urheberrechte und verwandte Rechte, Datenbankrechte, Designrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz vertraulicher Informationen, jeweils ob eingetragen oder nicht, einschließlich der Rechte, Anträge für und die Erteilung von Anträgen für alle der oben genannten Rechte sowie alle Fortsetzungen, Teilfortsetzungen, Teilanträge, Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Rechte und Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität dieser Rechte zu stellen, sowie alle ähnlichen Rechte, die von Zeit zu Zeit in einer Rechtsordnung anerkannt werden, zusammen mit allen Klagerechten im Zusammenhang mit der Verletzung der oben genannten Rechte.
    2. „Vorhandenes geistiges Eigentum“ bezeichnet: (i) geistiges Eigentum, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen besteht, und (ii) geistiges Eigentum, das eine Partei außerhalb des Geltungsbereichs der Vereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen oder des geistigen Eigentums der anderen Partei erstellt oder entwickelt.
    3. „Arbeitsprodukt“ bezeichnet alle Informationen, Daten, Techniken, Know-how, Ergebnisse, Erfindungen, Entdeckungen, Software und andere geistige Eigentumsrechte, Materialien (unabhängig von der Form oder dem Medium, in dem sie offengelegt oder gespeichert werden), die von Relocraft identifiziert oder erstmals in die Praxis umgesetzt oder schriftlich festgehalten oder entwickelt wurden, allein oder zusammen mit dem Kunden und/oder einer oder mehreren Drittparteien, im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen.
    4. Die Vereinbarung und diese Geschäftsbedingungen berühren nicht das Eigentum an geistigen Eigentumsrechten an bereits bestehendem geistigem Eigentum oder an anderen Technologien, Designs, Arbeiten, Erfindungen, Software, Daten, Techniken, Know-how oder Materialien, die Eigentum einer der Parteien sind. Die geistigen Eigentumsrechte an ihnen bleiben Eigentum der Partei (oder ihrer Lizenzgeber), die sie gemäß der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen eingebracht hat.
  10. Besondere Bestimmungen für Global Mobility Services
    1. Anwendungsbereich
      1. Gegenstand der Vereinbarung zwischen Relocraft und dem Kunden sind die darin einzeln abgeschlossenen Dienstleistungen. Global Mobility Services können aus Einwanderungs- und Umzugspaketen, Wohnungssuchdiensten, Verwaltungsdiensten und/oder Softwarediensten bestehen.
      2. Die Einwanderungs- und Umzugspakete umfassen Unterstützung in Bezug auf Visum, Arbeitserlaubnis, Sozialversicherung, Versicherung, Bankgeschäfte und/oder vorübergehende Unterbringung.
      3. Die Wohnungssuchdienste umfassen die Ermittlung der Anforderungen des Mitarbeiters, die Suche nach geeigneten Stadtteilen, die Recherche nach Wohnungen und die Kontaktaufnahme mit Vermietern/Immobilienmaklern, Inspektionen vor Ort, die Einreichung von Bewerbungsunterlagen.
      4. Die Verwaltungsdienste umfassen Unterstützung in Bezug auf Arbeitsaufenthalte, A1-Bescheinigungen, Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten und damit verbundene Global Mobility Services.
      5. Softwaredienste umfassen die Einrichtung und, sofern vereinbart, Anpassung von Softwarelösungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Umzugs und die laufende Bereitstellung der Software und deren Wartung für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Anzahl von Unternehmensbenutzern. 
      6. Gegenstand des Vertrags ist ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung. Ebenso erbringt Relocraft keine beglaubigten Übersetzungen in andere Sprachen. Beauftragt der Kunde Relocraft ausdrücklich damit, verpflichtet sich Relocraft, diese Leistungen auf Kosten des Kunden durch externe Berater oder Dienstleister erbringen zu lassen. Relocraft wird nicht als Vertreter des Kunden oder seines Mitarbeiters bei Rechtsgeschäften auftreten, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen und Haftung, auslösen können.
      7. Bis zur Auftragsbestätigung durch den Kunden ist der Vertrag nur ein Angebot. Das Angebot ist zeitlich begrenzt und eine unterzeichnete Kopie muss spätestens vierzehn (14) Tage nach Übergabe des Angebots bei Relocraft eingehen. Nach Ablauf dieser Frist ist Relocraft nicht mehr an die angebotenen Bedingungen gebunden. 
    2. Pflichten des Kunden
    3. Die Auftraggeber und deren Mitarbeiter sind verpflichtet, Relocraft bei der Ermittlung des Bedarfs des Mitarbeiters zu unterstützen, um geeignete Stadtteile finden zu können, gezielte Wohnungsrecherchen durchzuführen und entsprechende Kontakte zu Vermietern/Maklern herzustellen, Besichtigungen vor Ort durchzuführen und die fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen sicherzustellen.
    4. Der Kunde und ggf. der Mitarbeiter und seine Angehörigen stellen Relocraft die für die Durchführung erforderlichen Formulare, Dokumente, Unterlagen und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Der Kunde wird dies mit dem benannten Mitarbeiter vertraglich so vereinbaren, dass auch Angehörige einbezogen werden, sofern dies bei Auftragserteilung noch nicht gegeben war. Relocraft haftet nicht für Schäden, die durch die Bereitstellung falscher, unvollständiger oder anderweitig mangelhafter Unterlagen entstehen.
    5. Während der Laufzeit dieses Vertrags und für ein Jahr danach darf der Kunde ohne schriftliche Zustimmung (i) keine Anstellung oder Beschäftigung anstreben oder (ii) jemanden einstellen, beschäftigen oder die Dienste von jemandem in Anspruch nehmen, der Auftragnehmer oder Mitarbeiter von Relocraft ist, sei es als Einzelperson oder über ein Unternehmen, an dem die Einzelperson Anteilseigner ist. Dieses Abwerbeverbot gilt nicht für für Einstellungen auf der Grundlage allgemeiner Werbung oder für Einstellungen nach einer ersten Kontaktaufnahme durch die betreffende Person.
  11. Erläuterung der Gebühren
    1. Gebühr für Einwanderungs- und Umzugspakete: Die Gebühr für Umzugspakete besteht aus der Gebühr, die Relocraft für seine Dienstleistungen gemäß Abschnitt 10 berechnet. Die Gebühr für Einwanderungs- und Umzugspakete wird spätestens an dem Tag fällig, an dem die Mitarbeiter beginnen, Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen.
    2. Gebühr für die Wohnungssuche: Die Gebühr für die Wohnungssuche besteht aus der Gebühr, die Relocraft für seine Dienstleistungen gemäß Abschnitt 10 berechnet.
    3. Verwaltungsgebühren: Die Gebühr für Verwaltungsdienstleistungen besteht aus den Gebühren, die Relocraft für seine Dienstleistungen gemäß Abschnitt 10.5 berechnet.
    4. Software- und Einrichtungsgebühren: Die Software- und Einrichtungsgebühren bestehen aus den Gebühren, die Relocraft für seine Dienste gemäß Abschnitt 10 berechnet, einschließlich monatlicher Gebühren.
    5. Die Dienste und die Laufzeit der Vereinbarung beginnen mit dem Datum der Vereinbarung, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Die Vereinbarung kann monatlich oder für eine feste Laufzeit von zwölf Monaten ab dem Datum der Vereinbarung gebucht und somit nicht unter der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
  12. Kündigung
    1. Bei monatlicher Buchung: Jede Partei kann den Vertrag zum Ende des Monats durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigen. Danach verlängert sich der Vertrag mit derselben Kündigungsfrist um jeweils einen (1) Monat.
    2. Bei Jährlicher Buchung: Jede Partei kann den Vertrag zum Ende des Monats durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten kündigen. Danach verlängert sich der Vertrag mit derselben Kündigungsfrist um jeweils zwölf (12) Monate.
  13. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung ist innerhalb der ersten vierzehn (14) Tage nach Ausstellung jeder Rechnung fällig, die den Bedingungen der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen entspricht. Relocraft wird den Kunden schriftlich benachrichtigen, falls die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist eingeht.
    2. Wenn der Kunde die Dienste gemäß Abschnitt 10 kündigt, gewährt Relocraft dem Kunden eine anteilige Gutschrift, abzüglich etwaiger einmaliger Gebühren, wie unten aufgeführt
    3. Fall wurde vor/während der Fallbewertung erstellt oder gestoppt: 75 % Gutschrift
    4. Die Familienunterstützung wurde vor/während der Fallbeurteilung eingestellt: 75 % Gutschrift
    5. Fall wurde nach Fallprüfung gestoppt: Keine Gutschrift
    6. Der vollständige Umzugsfall wurde nach Erteilung des Visums gestoppt: 25 % Gutschrift
    7. Partnerleistungen gebucht aber nicht in Anspruch genommen (wurde veranlasst): 25% Gutschrift
    8. Partnerleistungen gebucht aber nicht in Anspruch genommen (wurde nicht initiiert): 75% Gutschrift
    9. Vorabprüfung & Risikoeinschätzung: Keine Gutschrift
    10. Familienunterstützung wurde nach der Fallprüfung eingestellt: Keine Gutschrift
  14. Mitteilungen und Account Manager
    1. Alle Mitteilungen, Rechnungen und andere Nachrichten in Bezug auf die Vereinbarung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von einer Partei an die andere Partei gesendet werden, müssen schriftlich erfolgen (Textform gemäß § 126b BGB) und per Einschreiben mit vorausbezahltem Porto oder per Fax oder E-Mail oder persönlich an die Adresse des Hauptkontakts oder eine andere Adresse gesendet werden, die von der empfangenden Partei gemäß diesem Artikel mitgeteilt wird. Alle Mitteilungen, Rechnungen und andere Nachrichten gelten bei persönlicher Übergabe mit dem Empfang als empfangen, bei Versand per Fax oder E-Mail mit der Bestätigung der Übermittlung und bei Versand per Einschreiben sieben (7) Tage nach dem Empfang bei der Post. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen an die in der Vereinbarung angegebenen Adressen gesendet werden.
  15. Höhere Gewalt
    1. Jede Partei ist von jeder Verzögerung oder Nichterfüllung der hierunter geforderten Leistung entbunden, wenn diese durch ein Ereignis oder einen Umstand verursacht wird, der außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf weitverbreitete Epidemien, Pandemien und/oder öffentliche Gesundheitsnotfälle, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Feuer, Aufstände, Streiks, Aussperrungen oder andere schwere Arbeitskämpfe, Unruhen, Erdbeben, Überschwemmungen, Explosionen oder andere Naturkatastrophen. 
    2. Die Pflichten und Rechte der so entbundenen Partei werden täglich um den Zeitraum verlängert, der dem Zeitraum einer solchen entschuldbaren Unterbrechung entspricht. Wenn solche Ereignisse abgeklungen sind, werden die jeweiligen Pflichten der Parteien hierunter wieder aufgenommen.
    3. Für den Fall, dass die Unterbrechung der Pflichten der entbundenen Partei länger als dreißig (30) Kalendertage andauert, hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung mit einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei dreißig (30) Kalendertage im Voraus zu kündigen.
  16. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung, die künftig in die Vereinbarung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wird, ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In einem solchen Fall werden die Parteien diejenige gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung oder Bestimmungen anerkennen und durchsetzen, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien, die mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgt wurde, so nahe wie rechtlich möglich kommt. Dasselbe gilt, wenn die Vereinbarung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten.
  17. Sonstiges
    1. Die Vereinbarung und diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und alle anderen Zusicherungen, Gewährleistungen oder Versprechen, ob mündlich oder schriftlich, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Sofern in der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, können die Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von allen Parteien oder ihren befugten Vertretern unterzeichnet wurde.
    3. Kein Verzicht einer Partei auf eine in der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen festgelegte Bestimmung oder Bedingung gilt als weiterer oder fortgesetzter Verzicht auf diese Bestimmung oder Bedingung oder als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder Bedingung, und ein Versäumnis einer Partei, ein Recht oder eine Bestimmung aus der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.
    4. Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einem anderen zuständigen Tribunal aus irgendeinem Grund für ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung aufgehoben oder auf das Mindestmaß beschränkt, so dass die verbleibenden Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.
    5. Die von jeder Partei hierunter zu erfüllenden Verpflichtungen sind persönlicher Natur. Beide Parteien vereinbaren daher, dass sie die Vereinbarung und diese Geschäftsbedingungen oder Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung und diesen Geschäftsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht abtreten, verkaufen, übertragen, delegieren oder anderweitig weitergeben werden.
  18. Recht und Gerichtsstand
    1. Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Hamburg, Deutschland.
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